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ollbestimmungen sollten unbedingt eingehalten werden! Die Zollbeamten sind dort unerbittlich. Alles was nicht eingeführt werden darf, wird von den Beamten konfisziert.

Zollfrei in die USA mitbringen darf man außer der persönlichen Reiseausrüstung (Kleidung, Fotokamera usw.) pro Person:
    *  Geschenke im Wert von bis zu $100
    *  200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 3 Pfund Tabak
    *  1 Liter Alkohol (für den persönlichen Gebrauch und einem Mindestalter von 21 Jahren)

Tierische und pflanzliche Frischprodukte (Wurst, Fleisch, Obst & Gemüse usw.) dürfen nicht eingeführt werden. Bestimmungen des amerikanischen Landwirtschaftsministeriums verbieten die Einfuhr von frischem, getrock- netem, in Dosen eingemachtem Fleisch und Fleischprodukten durch Touristen aus allen Ländern. Wenn Fleisch zur Zubereitung eines Produkts verwendet wird, ist dieses verboten.

Bäckereiprodukte und haltbar gemachter Käse sind erlaubt. Eingeführte Lebensmittel unterliegen ferner den Bestimmungen der amerikanischen Lebensmittelbehörde und können nach eingehender Prüfung beschlag- nahmt werden, wenn sie nach Ansicht der Lebensmittelbehörde ein Gesundheitsrisiko darstellen. Also Vorsicht mit der Wurstschnitte oder auch dem Apfel in der Hand. Lieber aufessen oder im Flugzeug zurücklassen.

Gebäck, Käse (haltbar gemacht) und Süßigkeiten (keine Schnaps- pralinen) sind somit erlaubt.

Falls Ihr euch nicht sicher seit, ob Ihr ein bestimmtes Produkt mitnehmen dürft, könnt Ihr euch beim Animal and Plant Health Inspec- tion Service des Department of Agriculture (Englisch) erkundigen.

TIPP: Es kann auch sein das Spürhunde das Gebäck durchsuchen. Diese schlagen beim Geruch dieser Stoffe an. Ärger ist dann vorprogrammiert, und Zeit kostet es auch noch.

Betäubungsmittel und "gefährliche" Medikamente dürfen nicht eingeführt werden und werden beschlagnahmt. Ein Reisender, der Medikamente benötigt, die abhängig machende Stoffe oder Betäubungsmittel enthalten (z.B. Hustenmedizin, harntreibende Mittel, Herzmittel, Beruhi- gungsmittel, Schlafmittel, Antidepressiva, Aufputschmittel usw.) sollte:

*
einen entsprechenden Nachweis über alle Mittel (Beipackzettel), Medikamente und ähnliche Produkte mit sich führen
* nur die Menge bei sich führen, die eine Person mit einem Gesundheitsproblem, das die Behandlung mit solchen Mitteln oder Medikamenten erfordert, normalerweise einnimmt
* entweder ein Rezept oder eine schriftliche Erklärung seines Hausarztes in englischer  Sprache bei sich führen, dass das Medikament auf ärztliche Anweisung eingenommen wird und für sein physisches Wohlergehen während der Reise erforderlich ist.


Das eigene Fahrzeug darf man bis zu einem Jahr mitbringen. Dies lohnt aber nur bei einem längeren Aufenthalt in den Staaten (mindestens 2 Monate). Bleibt man länger als 12 Monate, muß das Fahrzeug nach den amerikanischen Sicherheitsbestimmungen umgerüstet werden. Wer seinen Wagen nach der Reise verkaufen möchte, muß ebenfalls umrüsten und dann auch noch zusätzlich Zoll bezahlen.

Bei speziellen Fragen zu den amerikanischen Zollbestimmungen solltet Ihr Euch mit einem US-Konsulat in Verbindung setzen. Weiterführende Hinweise findet Ihr bei der U.S. Diplomatic Mission to Germany.
 

 

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