Sitemap

     Kontakt

     Logbuch

     über uns

     Hinweise

 
 

 

 

 

     

 

Startseite

 

Bundesstaaten

 

Nationalparks

 

Städte

 

Tipps & Reiseinfo´s

 

von A bis Z

 

Geschichte der USA

 

unsere Reiseberichte

 

Lese(r)ecke

 

News & Service

 

Vorschau

 

in eigener Sache

 

Links

 

Forum

 

 


 

 

KFZ - Mitnahme
 

zurück zu Tipps & Reiseinfo´s

 

 

Mitnahme
Verschiffung
Zoll
Versicherung
 

 




Mitnahme


ie Mitnahme des eigenen Fahrzeuges nach Nordamerika lohnt sich nur, wenn man mindestens 3 Monate dort bleiben will. Wichtig ist, dass das Kraftfahrzeug in Deutschland zugelassen bleibt, also mit dem regulären deutschen Kennzeichen im Hafen ankommt.

Man sollte im vorab mit dem deutschen Versicherer vereinbaren, wie der Versicherungsvertrag bestehen bleiben kann, ohne dass man für die Zeit des Nordamerika-Aufenthaltes Prämien zahlen muss. Üblich ist, dass der Versicherer den Vertrag ruhend weitergeführt, bis das Fahrzeug wieder in Europa zurück ist.

Technische Änderungen am Fahrzeug sind für einen vorübergehenden Aufenthalt nicht erforderlich!

Personen ohne dauerhaften Wohnsitz in den USA können ihr Fahrzeug bis maximal ein Jahr zoll- und steuerfrei einführen. Bedenken sollte man aber, dass man die USA nicht ohne dem Fahrzeug verlassen darf! Eine Ausnahmegenehmigung wird vom US-Zoll nur in nachweisbaren Notfällen erteilt. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang unbedingt auch die sehr strengen, geänderten Visa-Bestimmungen für Langzeitauf- enthalte  in den USA.


  zum Anfang



Verschiffung


an sollte sich mindestens 2 Monate vor dem gedachten Verladetermin mit einer Fahrzeugspedition in Verbindung setzen. Bitte unbedingt nach den Gesamtkosten der Verschiffung fragen, also einschließlich Hafengebühren, Seetransportversicherung, etc. Das Fahrzeug wird an die Ostküste ca. 10 bis 18 Tage unterwegs sein, an die Westküste ca. 4 Wochen.

Als Schutz vor Einschleppung von Seuchen wird in den USA und in Kanada der Nachweis verlangt, dass der Unterboden des mitgebrachten Fahrzeuges einer speziellen Reinigung unterzogen wurde. Es empfiehlt sich, auch hierzu die Hilfe der Spedition in Anspruch zu nehmen.

Die US-Häfen haben ihre Sicherheitskontrollen in den letzten Jahren drastisch verschärft. Den Vorschriften der Spedition/Reederei ist unbe- dingt und in jedem Punkt Folge zu leisten.


  zum Anfang



Zoll


ur Abwicklung der Formalitäten im Hafen müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

- gültiger deutscher Reisepass, evtl. Visum
- deutscher Fahrzeugschein
- evtl. Internationaler Zulassungsschein
- die Frachtpapiere

Die US-Zollbehörde stellt für die vorübergehende zollfreie Einfuhr ein "Temporary Permit" aus, mit dem man sich unwiderruflich zur Wieder- ausfuhr des Fahrzeuges verpflichtet. Ein vorübergehend zollfrei einge- führtes Fahrzeug darf grundsätzlich nicht in den USA verkauft oder sonst wie zurückgelassen werden. Es entspricht nicht den amerikanischen Sicherheits- und Ausstattungsvorschriften und darf deshalb nicht dauer- haft in die USA eingeführt und dort zugelassen werden. Der US-Zoll gestattet unter keinen Umständen eine Verlängerung des Fahrzeug- Aufenthaltes!

Anders in Kanada: Personen, die befristet dort arbeiten oder studieren ("temporary residents"), dürfen ihre Fahrzeuge sogar 36 Monate lang zollfrei und ohne technische Änderungen mitbringen. Vom kanadischen Zollamt wird in diesem Fall das "permit E99" oder "E29B" ausgestellt. Eine Kaution (deposit) in Höhe von 100 bis 500 Can$ darf bei der Ankunft verlangt werden, wenn Zweifel bestehen, dass das Fahrzeug später wieder ausgeführt werden soll. Das Fahrzeug muss beim  Motor Vehicle Licensing Bureau am kanadischen Wohn-/Studienort zugelassen und die road tax muss dort entrichtet werden. 

Die US-Behörden verlangen, dass bei der Rückverschiffung der Original- Fahrzeugschein mit 2 Kopien abzugeben ist. Da kein Fahrzeugbesitzer dieses wichtige Dokument gern aus der Hand gibt, raten wir, sich vor der Abreise bei der deutschen Zulassungsstelle den Internationalen Zulassungsschein zu holen (ca. 10 €), der stattdessen akzeptiert wird.


  zum Anfang



Versicherung


a die deutsche Kfz-Versicherung in Nordamerika nicht gültig ist, muss in jedem Fall eine amerikanische Kfz-Haftpflichtversicherung (die Prämien sind für europäische Verhältnisse sehr hoch!) abgeschlossen werden. Dies sollte möglichst schon in Deutschland, bei einem der hier ansässigen US-Versicherer, geschehen:

Tour-Insure GmbH 
Carl-Petersen-Str. 4 
20535 Hamburg 
Tel. (040) 25172150 
Fax (040) 25172121
Service@Tourinsure.de

American International Underwriters
K.-H. Nowag Versicherungen
Rieslingstr. 40
Tel. (06122) 15646
Fax (06122) 8993
nowag@t-online.de

Alle Personen, die das mitgebrachte Fahrzeug voraussichtlich fahren werden, müssen in der Versicherungspolice benannt sein; für die Höhe der Prämie sind Alter und Geschlecht des jüngsten Fahrers maßgebend. Fahrer unter 25 Jahren bekommen entweder gar keine Versicherung oder nur gegen Zahlung eines hohen Prämienaufschlages, Fahrer über 65 sollten ein Gesundheitsattest vorlegen können!

(Quelle: ADAC)

 

 Druckversion (Acrobat Reader)

  Fahrzeugspedition  (Link-Tipp)

 

 

 

  zum Anfang       zurück zu Tipps & Reiseinfo´s

Seite drucken

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 © 1999 - 2005  Kathrin & Mark Sommer | Hettstedt | Sachsen-Anhalt                                              Impressum / Glossar