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Mitnahme
ie
Mitnahme des eigenen Fahrzeuges nach Nordamerika lohnt sich nur, wenn man
mindestens 3 Monate dort bleiben will. Wichtig ist, dass das Kraftfahrzeug in Deutschland zugelassen
bleibt, also mit dem regulären deutschen Kennzeichen im Hafen ankommt.
Man
sollte im vorab mit dem deutschen Versicherer vereinbaren, wie der
Versicherungsvertrag bestehen bleiben kann, ohne dass man für die Zeit
des Nordamerika-Aufenthaltes Prämien zahlen muss. Üblich ist, dass der
Versicherer den Vertrag ruhend weitergeführt, bis das Fahrzeug wieder in
Europa zurück ist.
Technische
Änderungen am Fahrzeug sind für einen vorübergehenden Aufenthalt nicht
erforderlich!
Personen ohne dauerhaften Wohnsitz in
den USA können
ihr Fahrzeug bis maximal ein
Jahr zoll- und steuerfrei einführen. Bedenken sollte man aber, dass man die USA nicht ohne dem
Fahrzeug verlassen darf! Eine Ausnahmegenehmigung wird vom
US-Zoll nur in nachweisbaren Notfällen erteilt. Zu beachten sind in diesem
Zusammenhang unbedingt auch die sehr strengen, geänderten Visa-Bestimmungen für Langzeitauf-
enthalte
in den USA.
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Verschiffung
an
sollte sich mindestens 2 Monate
vor dem gedachten Verladetermin mit einer Fahrzeugspedition in Verbindung
setzen. Bitte unbedingt
nach den Gesamtkosten
der Verschiffung fragen, also einschließlich Hafengebühren, Seetransportversicherung,
etc. Das Fahrzeug wird an die Ostküste ca. 10 bis 18 Tage
unterwegs sein, an die Westküste ca. 4 Wochen.
Als Schutz vor Einschleppung von
Seuchen wird in den USA und in Kanada der Nachweis verlangt, dass der
Unterboden des mitgebrachten Fahrzeuges einer speziellen Reinigung unterzogen
wurde. Es empfiehlt sich, auch hierzu die Hilfe der Spedition in Anspruch
zu nehmen.
Die
US-Häfen haben ihre Sicherheitskontrollen in den letzten Jahren drastisch
verschärft. Den Vorschriften der Spedition/Reederei ist unbe- dingt und in jedem
Punkt Folge zu leisten.
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Zoll
ur Abwicklung der Formalitäten im
Hafen müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
- gültiger deutscher Reisepass, evtl.
Visum
- deutscher Fahrzeugschein
- evtl. Internationaler Zulassungsschein
- die Frachtpapiere
Die US-Zollbehörde stellt für die
vorübergehende zollfreie Einfuhr ein "Temporary Permit" aus, mit dem
man sich unwiderruflich zur Wieder- ausfuhr des Fahrzeuges verpflichtet. Ein
vorübergehend zollfrei einge- führtes Fahrzeug darf grundsätzlich nicht in den USA verkauft
oder sonst wie zurückgelassen werden. Es entspricht nicht den
amerikanischen Sicherheits- und Ausstattungsvorschriften und darf deshalb
nicht dauer- haft in die USA eingeführt und dort zugelassen werden. Der
US-Zoll gestattet unter keinen Umständen eine Verlängerung des
Fahrzeug- Aufenthaltes!
Anders in Kanada: Personen, die befristet
dort arbeiten oder studieren ("temporary residents"), dürfen
ihre Fahrzeuge sogar 36 Monate lang zollfrei und ohne technische
Änderungen mitbringen. Vom kanadischen Zollamt wird in diesem Fall das
"permit E99" oder "E29B" ausgestellt. Eine Kaution
(deposit) in Höhe von 100 bis 500 Can$ darf bei der Ankunft verlangt werden,
wenn Zweifel bestehen, dass das Fahrzeug später wieder ausgeführt werden
soll. Das Fahrzeug muss beim Motor Vehicle Licensing Bureau am
kanadischen Wohn-/Studienort zugelassen und die road tax muss dort
entrichtet werden.
Die US-Behörden verlangen, dass bei
der Rückverschiffung
der Original- Fahrzeugschein mit 2 Kopien abzugeben ist. Da kein
Fahrzeugbesitzer dieses wichtige Dokument gern aus der Hand gibt, raten wir,
sich vor der Abreise bei der deutschen Zulassungsstelle den Internationalen Zulassungsschein zu
holen (ca. 10 €), der stattdessen akzeptiert wird.
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Versicherung
a die deutsche Kfz-Versicherung in
Nordamerika nicht gültig ist, muss in jedem Fall eine amerikanische
Kfz-Haftpflichtversicherung (die Prämien sind für europäische Verhältnisse sehr
hoch!) abgeschlossen werden. Dies sollte möglichst schon in Deutschland, bei
einem der hier ansässigen US-Versicherer, geschehen:
Tour-Insure
GmbH
Carl-Petersen-Str. 4
20535 Hamburg
Tel. (040) 25172150
Fax (040) 25172121
Service@Tourinsure.de
American
International Underwriters
K.-H. Nowag Versicherungen
Rieslingstr. 40
Tel. (06122) 15646
Fax (06122) 8993
nowag@t-online.de
Alle Personen, die das mitgebrachte Fahrzeug voraussichtlich fahren
werden, müssen in der Versicherungspolice benannt sein; für die Höhe der Prämie
sind Alter und Geschlecht des jüngsten Fahrers maßgebend. Fahrer unter 25
Jahren bekommen entweder gar keine Versicherung oder nur gegen Zahlung eines
hohen Prämienaufschlages, Fahrer über 65 sollten ein Gesundheitsattest vorlegen
können!
(Quelle: ADAC)
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