|
inreise
in die USA ohne Visum bis zum 25. Oktober 2005: Für
einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen benötigt man den Reisepaß oder einen
Kinderausweis (nur
mit Foto) - diese müssen für mindestens der Dauer des Aufenthaltes gültig
sein, ein Rückreise- bzw. weiterführendes Ticket und das Formular zur Befreiung
von der Visumpflicht. Dieses Formular erhält man während des Fluges bzw.
an Bord des Schiffes. Wenn man allerdings über den Landweg einreist, erhält
man das Formular bei den Grenzbehörden. (evtl. gegen eine geringe Gebühr)
Achtung:
Einreise in die USA
ohne Visum ab
dem 26. Oktober 2005: Alle Reisenden müssen einen
eigenen, maschinenlesbaren Reisepaß mit- führen. Für deutsche Staatsangehörige
ist nur der Europapaß (bordeaux-farben) zulässig. Kinderausweise und Einträge in den Reisepäßen
der Eltern werden für visafreies Reisen in die USA nicht mehr akzeptiert.
Die
Änderungen (vom 10.08.2004) könnt Ihr hier nachlesen:
http://usinfo.state.gov/... (englisch)
Hinweis:
Staatsbürger der folgenden Länder benötigen ab sofort einen
maschinenlesbaren Reisepaß: Andorra, Belgien, Brunei, Liechtenstein, Luxemburg
und Slowenien.
Fahrten
nach Kanada und Mexiko sind visumfrei möglich. Erklärt bei einer vorübergehenden
Ausreise aus den USA Eure Rückkehrabsicht und beachtet, daß der im Reisepaß
eingeheftete Abschnitt *departure record* nicht entfernt wird.
Ab dem 26.10.2004 müssen alle
Staatsbürger von Ländern, die am Visa Waiver Program (VWP) teilnehmen (Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Dänemark,
Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien,
Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen,
Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slovenien und
Spanien) und in die USA unter diesem Programm einreisen möchten, einen
maschinenlesbaren Reisepaß vorweisen, der von ihrer Regierung ausgestellt
wurde.
Familien und Gruppen sollten einen eigenen Reisepaß für jeden Reisenden,
einschließlich Kinder, haben.
Gemäß internationaler Standards
hat ein maschinenlesbarer Paß am Ende der Personaldatenseite zwei
Schriftzeilen, die maschinell lesbar sind. Diese Zeilen liefern beim
elektronischen Lesen die gleichen Informationen wie die Personaldatenseite. Die
Standards in Bezug auf Größe des Paßes sowie Foto und Anordnung der
Datenfelder, insbesondere der beiden maschinenlesbaren Zeilen, werden von der
Internationalen Zivilluftfahrtorganisation in Dokument 9303, Teil 1,
maschinenlesbare Päße vorgegeben.
Einreise
mit Visum:
Ein Visum ist
erforderlich - unter anderem
wenn Sie
- vorhaben, in den USA einer bezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair! oder
auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B.
Journalisten),
- den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
- an einem Austauschprogramm teilnehmen,
- eine Forschungsarbeit durchführen oder
- in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
- nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Verkehrsmittel einreisen (Segler,
Piloten! Gilt auch für Überseeterritorien).
Ab 5. Januar 2004 müssen alle visapflichtigen Einreisenden damit
rechnen, daß man am Einreiseflughafen digital fotografiert wird und
Fingerabdrücke abgeben muß. Bei der Ausreise geschieht das nochmals, um
abzugleichen, daß Personenidentität zwischen der ein- und ausreisenden Person
besteht.
Wenn
man über einen Flughafen ausreist, an dem das System noch
nicht eingeführt wurde, muß man sich vergewißern, daß man einen Ausreisestempel in
den Paß bekommt, um später nachweisen zu können, daß das Visum nicht
überzogen wurde.
Das neue "US-VISIT" Programm ist im Januar 2004 an 115
Flug- häfen in Kraft getreten. Weitere Infos könnt Ihr auf folgenden Webseiten
abrufen:
www.dhs.gov/us-visit (englisch)
Liste der
Flughäfen unter:
www.dhs.gov/interweb/assetlibrary/USVisitnotice1-5-04.pdf (englisch)
Quelle: The U.S. Diplomatic Mission
of Germany und Auswärtiges Amt Deutschland
|